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Wahlergebnis der Kirchenvorstandswahl in Winsen (Aller)

Mon, 11 Mar 2024 14:33:22 +0000 von Christoph Ricker

Der Wahlausschuss hatte viel zu tun. 745 Wahlbriefe (mit jeweils zwei Umschlägen) mussten geöffnet werden. Die Wahlausweise mussten mit der Wählerliste abgeglichen, die Stimmzettel auf Gültigkeit geprüft und schließlich die bis zu 11 Stimmen den 16 Kandidatinnen und Kandidaten zugeschrieben werden. Um 15 Uhr begann die Auszählung; um 22.15 Uhr stand das Wahlergebnis fest. Ein herzliches Dankeschön für dieses harte Stück Arbeit an Friedrich-Wilhelm Falke, Andrea du Bois, Christiane Thies und Irene Brockmann!
Während der Auszählung warteten die Kandidierenden im Gemeindehaus gespannt auf das Ergebnis, welches wie folgt aussieht.
1)    Almut Treviranus (1169 Stimmen)
2)    Rainer Knop (1159)
3)    Martina Jastrau (987)
4)    Janika Kruse (925)
5)    Volker Deiters (823)
6)    Bärbel Gerhard (760)
7)    Kirsten Trapp (640)
8)    Cordula Hasenkamp-Meinheit (637)
9)    Dr. Stefanie Mauer (571)
10) Harald Grüne (499)
11) Marlies Borchert (412)

Elf Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher waren zu wählen. Die anderen gelten als Ersatzkirchenvorsteherinnen und -kirchenvorsteher und rücken nach, wenn ein Mitglied während der sechsjährigen Wahlperiode ausscheidet.

12) Jörg Gerhard Schuster (363)
13) Carola Markwa (347)
14) Ralf-Peter Hoy (318)
15) Kerstin Cornelia Spähr (305)
16) Brigitte Schütt (277)


Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche (bis Dienstag, den 19.3.24) nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, der Ev. luth. Kirchengemeinde Winsen (Aller) [Kirchstr. 12, 29308 Winsen (Aller)] oder beim Kirchenkreisvorstand [Wensestr. 1, 29223 Celle] einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

Winsen (Aller), 11.3.24
 (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist) 
Quelle: C. Ricker
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